Die vier Premier-League-Vereine, die sich das Recht vorbehalten hatten, Schadenersatz von Manchester City zu fordern, wurden bereits im vergangenen Monat vor den übrigen Vereinen der Liga über den Schuldspruch informiert.
Nach Informationen des englischen Telegraph wurden Manchester United, Liverpool, Arsenal und Tottenham Hotspur bereits vor dem Versand der E-Mail an die anderen 15 Vereine am 25. September kontaktiert. Für deren Einsicht mussten Führungskräfte eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnen.
Keiner der vier Vereine wollte sich auf Anfrage zu dieser vorzeitigen Benachrichtigung äußern. Die Premier League lehnte eine Stellungnahme ab. Im September 2024, kurz vor Ablauf der sechsjährigen Frist für die Einreichung einer Schadensersatzklage im Falle eines Schuldspruchs gegen City, hatten die vier Vereine ihre Rechtsberater jeweils angewiesen, City mitzuteilen, dass sie sich das Recht auf Schadenersatz vorbehalten. Und das könnte teuer werden.
Manchester City: Berufung wird kompliziert
Die übrigen Anteilseigner der Premier League zu diesem Zeitpunkt, darunter auch Chelsea, verzichteten seinerzeit auf eine entsprechende Mitteilung. Dies schließt Entschädigungsansprüche dieser Vereine zwar nicht aus, könnte das Verfahren jedoch erschweren. Und ManCity tut alles, um Schaden vom Klub fernzuhalten. Zahlreiche Anwälte arbeiten daran, den Einspruch zu bewältigen. Wie groß die Erfolgsaussichten sind? Das lässt sich momentan nur schwer beurteilen.

City wurde in allen bis auf einen der von der Premier League vorgebrachten Vorwürfe für schuldig befunden. Dies ergab sich aus einem äußerst kritischen Urteil der Kommission. Das sogenannte zentrale Entscheidungsdokument umfasste 40 Seiten und war stellenweise stark geschwärzt. Deswegen kann nicht über jedes Detail eine klare Einschätzung getroffen werden. Außerdem gibt es umfangreiche Anhänge zu der Entscheidung, die noch nicht veröffentlicht wurden und bei konkreten Entschädigungsansprüchen eine Rolle spielen würden.
Die Skyblues stehen also vor komplizierten Wochen. Aber eben auch vor wegweisenden. Es ist möglich, dass es gelingt, einen Zwangabstieg zu vermeiden. Eine Garantie gibt es aber nicht. Möglich ist sogar, dass die Eigentümer zu einem Verkauf gezwungen werden. Das gibt der rechtliche Rahmen sogar her.

