Juventus Turin geht im Rechtsstreit mit Cristiano Ronaldo in die letzte Instanz. Der Klub hat vor dem Kassationsgerichtshof, Italiens höchstem Gericht, Berufung gegen ein Urteil eingelegt, das ihn zur Zahlung von 9,8 Millionen Euro an ausstehenden Gehältern verpflichtet. Ein Termin für die Verhandlung steht noch nicht fest.
Wie die Gazzetta dello Sport berichtet, bestätigte Juventus den Schritt in seinem Finanzbericht für die Saison 2025/26. Die Berufung wurde demnach bereits am 27. März 2026 eingereicht. Zugleich beruhigte der Klub seine Anleger. Die Kosten des Urteils seien schon seit dem Geschäftsjahr 2023/24 in der Bilanz berücksichtigt, weitere negative Auswirkungen erwarte man nicht.
Ronaldo-Brief: Juventus unterlag bereits zweimal
Der Streit geht auf das Jahr 2021 zurück, als Ronaldo Turin in Richtung Manchester United verließ. Im Mittelpunkt steht eine Vereinbarung aus der Corona-Pandemie, in der Juventus dem Portugiesen nachträgliche Gehaltszahlungen von 19,5 Millionen Euro zugesichert haben soll. Das als „Ronaldo-Brief“ bekannte Dokument war bei den Ermittlungen zum sogenannten Gehaltsmanöver aufgetaucht, bei dem der Klub mit Spielern Vereinbarungen über aufgeschobene Gehälter getroffen hatte.

Ronaldo setzte sich bereits zweimal durch. Im April 2024 sprach ihm ein Schiedsgericht mehrheitlich 9,8 Millionen Euro zuzüglich Zinsen und Inflationsausgleich zu, etwa die Hälfte seiner ursprünglichen Forderung. Eine bewusste Täuschung durch Juventus sah das Gremium nicht. Zudem habe Ronaldo das Geld bei seinem Abschied nicht eingefordert. Im Januar 2026 wies das Arbeitsgericht in Turin die Berufung des Klubs ab.
Ronaldo war 2018 für 100 Millionen Euro von Real Madrid nach Turin gewechselt. In drei Jahren erzielte er 101 Tore in 134 Pflichtspielen und gewann zweimal die italienische Meisterschaft. Wegen des Gehaltsmanövers hatte Juventus bereits 2023 einem Vergleich mit der Sportjustiz zugestimmt und eine Geldstrafe von rund 718.000 Euro akzeptiert.

